Eine
künstliche Intelligenz wie die Software ChatGPT kann in Sekundenschnelle Texte verfassen – doch dürfen diese im Hochschulkontext auch verwendet werden? Ein erstes Rechtsgutachten
von einem Team der Ruhr-Uni Bochum und der Uni Münster hat diese Fragen offenbar geklärt. Demnach könne eine KI rechtlich nicht als Urheber eines Textes gelten. Trotzdem müssten
Studierende die Verwendung von ChatGPT in wissenschaftlichen Arbeiten angeben – andernfalls verstoßen sie gegen die Kennzeichnungspflicht von Hilfsmitteln. Eine markierte Übernahme
eines KI-generierten Textes werde aber formal keinen Verstoß gegen die Normen guter wissenschaftlicher Praxis darstellen. Und in einigen Fällen können Studierende und Wissenschaftler
sogar rechtliche Urheber eines Textes werden, der von oder mit einer KI verfasst wurde. Dafür ist jeoch "eine in erheblichem Maße geistige Eigenleistung" zwingend
erforderlich.